Erfolgreich arbeiten – Berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck
Zukunft braucht Bildung – das gilt auch für die Arbeitswelt. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf will die Landesregierung zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales ein Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem diejenigen Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen. In Nordrhein-Westfalen wird so eine Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am Prinzip „Gute Arbeit“ orientiert und wirksame Impulse setzt – für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung.
Informationen zum Förderangebot
Förderzuschuss zu den Weiterbildungskosten
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.
Weiterbildung mit dem Bildungsscheck – in NRW geht das einfach und unkompliziert. Fast 300.000 Menschen und über 40.000 Betriebe haben schon profitiert.
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den Bildungsscheck erhält
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.
- Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat.
- Mit dem Online-Check der G.I.B. können Sie selbst testen, ob Sie den Bildungsscheck erhalten können. Zum Online-Check
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es auch die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Jährliche Weiterbildung – verbesserte Förderung für Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen
Das neue Bildungsscheck-Verfahren verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dies gilt für folgende Personengruppen:
- Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
- Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
- befristet Beschäftigte
- Zeitarbeitskräfte
- Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind
Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Insbesondere sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur oben beschriebenen Personengruppe gehören. Ihr Anteil muss mindestens 50 Prozent betragen.
Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht. Um ihre Teilnahme am Bildungsscheckverfahren zu verbessern, können sie jährlich bis zu fünf Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Weitere Bildungsschecks werden nur dann vergeben, wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Eine Beratung ist für alle Interessierten verbindlich.
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht werden.
Beratungsstellen, die den Bildungsscheck für Betriebe ausstellen, beraten darüber hinaus zu Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsmöglichkeiten der Beschäftigten.
Noch Fragen? Telefonservice und Wissensdatenbank helfen weiter
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0180 3 100 118 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz für alle Bürgerinnen und Bürger bereit – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Für weitergehende Fragen können Sie auch die Wissensdatenbank KomNet NRW nutzen, nach Antworten recherchieren oder selbst eine Frage an Experten und Expertinnen stellen.
Downloads und Links
- Download: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bildungsscheck (PDF)
- Zusätzliche Informationen für Weiterbildungsanbieter
- Faltblatt zum Bildungsscheck
- Flyer „Bildungsscheck für Berufsrückkehrende“ (PDF)
- Für den Bildungsscheck werben – E-Card verschicken






