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IAB-Betriebspanel Nordrhein-Westfalen – Schwerpunktthema

Befristet! Unsichere Beschäftigungsformen nehmen zu

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit führt jährlich eine bundesweite repräsentative Arbeitgeberbefragung durch. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium finanziert dabei eine auf NRW bezogene Sondererhebung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Nach der Auswertung der Befragung 2009 unter dem Gesichtspunkt „Beschäftigungsentwicklung in der Krise“ liegen jetzt die Ergebnisse zum Schwerpunkt „Befristete Beschäftigung“ vor.

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels belegen, dass ein immer größerer Anteil neuer Stellenangebote mit besonderen Anforderungen, wie z.B. einer begrenzten Beschäftigungsdauer verbunden ist. So erhielten im letzten Jahr mehr als die Hälfte aller neu eingestellten Beschäftigten lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit gab es erstmals mehr befristete als unbefristete Einstellungen. Dieser Anstieg könnte mit der weltweiten Krise und den damit verbundenen Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Arbeitskräftebedarfs zusammenhängen. Mit diesem Anstieg setzte sich jedoch eine Entwicklung fort, die bereits vor der Krise begonnen hat. In zahlreichen Betrieben wurden bereits vor der Krise neue Arbeitskräfte fast nur noch befristet eingestellt.

Dienstleistungssektor und größere Betriebe nutzen häufiger Befristung

Ob und in welchem Umfang Betriebe besondere, sogenannte atypische Beschäftigungsformen nutzen, hängt in hohem Maße von der Branche und der Größe ab. Beschäftigte in den einzelnen Bereichen des Dienstleistungssektors sind häufiger nur befristet oder mit reduzierter Arbeitszeit beschäftigt als ihre Kollegen und Kolleginnen im Produzierenden Gewerbe. In einzelnen Bereichen des Dienstleistungssektors ist das Gewicht solcher Beschäftigungsverhältnisse mittlerweile so hoch, dass diese fast schon als das neue „Normalarbeitsverhältnis“ gelten können. Mit dem weiteren Vordringen des Dienstleistungssektors dürfte somit auch die Bedeutung von besonderen Beschäftigungsformen zunehmen. Durch diesen Prozess der Tertiärisierung wird das, was wir als typisch beobachten, somit immer mehr von den Branchen des Dienstleistungssektors bestimmt. Unabhängig von der Branche nutzen größere Betriebe befristete Arbeitsverhältnisse deutlich häufiger als kleinere Betriebe.

Probefunktion und Flexibilitätspuffer

Der Einsatz von Befristungen wird von den Betrieben am häufigsten mit Informationsdefiziten hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Eignung von Bewerbern begründet. In dieser Hinsicht erfüllen befristete Arbeitsverträge für viele Betriebe vor allem eine Probefunktion. Als Flexibilitätspuffer werden befristete Arbeitsverträge dagegen überall dort genutzt, wo die weitere wirtschaftliche Entwicklung und davon abgeleitet der zukünftige betrieblichen Personalbedarf schwer abschätzbar sind. Darüber hinaus nutzen viele Betriebe befristete Arbeitsverträge, um einen zeitlich begrenzten Ausfall ihrer Stammarbeitskräfte zu überbrücken.

Frauen und Geringqualifizierte deutlich häufiger betroffen

Die mit besonderen Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Flexibilisierungsanforderungen sind unter den Beschäftigtengruppen ungleich verteilt. Frauen sind deutlich häufiger als Männer auf befristeten Arbeitsplätzen oder auf Teilzeitstellen (inkl. geringfügiger Beschäftigung) beschäftigt. Die Qualifikation der Beschäftigten spielt ebenfalls eine große Rolle. Geringqualifizierte bzw. Personen auf An- und Ungelerntenarbeitsplätzen arbeiten deutlich häufiger auf befristeten Stellen als Arbeitskräfte mit einer Berufsausbildung. Darüber hinaus werden Geringqualifizierte nicht nur häufiger lediglich befristet beschäftigt, sondern arbeiten auch noch häufiger auf Arbeitsplätzen mit extrem kurzen Vertragslaufzeiten, da die Länge der Vertragsdauer von befristet Beschäftigten sehr stark mit den Anforderungen des besetzten Arbeitsplatzes zusammenhängt: Je geringer diese Anforderungen, umso kürzer die Vertragslaufzeit der Beschäftigten. Damit tragen Geringqualifizierte ein höheres Beschäftigungsrisiko als andere Arbeitsmarktgruppen.

Kein Sprungbrett in dauerhafte Beschäftigung

Die Ergebnisse der Befragung deuten darauf hin, dass befristete Arbeitsverträge in vielen Fällen nur bedingt ein Sprungbrett in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis sind. Am ehesten werden befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt, wenn Befristungen als verlängerte Probezeit benutzt wurden. Werden Befristungen dagegen als Flexibilitätspuffer genutzt, ist eine Umwandlung beziehungsweise eine dauerhafte Beschäftigung im Betrieb eher unwahrscheinlich. Ob befristet Beschäftigte die Chance erhalten, nach Auslaufen ihres Arbeitvertrages im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses weiter im Betrieb beschäftigt zu werden, hängt somit ganz wesentlich von den Gründen für den Einsatz und damit der Funktion von Befristungen ab.

Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage bestimmen künftige Entwicklung

Ob sich der bisherige Trend der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses weiter fortsetzt oder die Bedeutung befristeter Beschäftigung im Zuge der wirtschaftlichen Erholung wieder abnimmt, kann derzeit nicht eindeutig beantwortet werden. Die weitere Entwicklung dürfte jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit vom zukünftigen Ausmaß der Unsicherheit und der Berechenbarkeit des künftigen betrieblichen Arbeitskräftebedarfs beeinflusst werden: Je größer die Schwankungen der betrieblichen Arbeitskräftenachfrage, umso stärker ausgeprägt ist der Bedarf der Betriebe an einer Flexibilisierung des Arbeitskräfteeinsatzes. In wirtschaftlichen Bereichen mit Problemen bei der Personalgewinnung und absehbaren Fachkräftemangel dürfte es Betrieben – neben internen Strategien zur Flexibilisierung von Normalarbeitverhältnissen wie Überstunden, Kurzarbeit oder Arbeitszeitkontenregelungen – vermutlich nur in eingeschränktem Maße möglich sein, befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgrund deren fehlender Sicherungsfunktionen und mangelnder Attraktivität zu begründen. Im Wettbewerb um gesuchte Fachkräfte werden Betriebe somit davor zurückschrecken, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen lediglich befristete Arbeitsverträge anzubieten. Insofern wird der weitere Stellenwert besonderer Beschäftigungsverhältnisse auch vom zukünftigen Verhältnis von Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage auf dem Arbeitsmarkt bestimmt werden.

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