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Europäischer Sozialfonds - Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Für das Querschnittsziel „Chancengleichheit“ verfolgt Nordrhein-Westfalen eine Strategie, die sich an konkreten Problemlagen und Wirkungsmöglichkeiten orientiert. Der ESF wird vor allem in den folgenden Bereichen zur Verbesserung der Chancengleichheit eingesetzt:

  1. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beispielsweise durch Förderung der Verbreitung familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle, unterstützende Angebote für Berufsrückkehrerinnen und –rückkehrer;
  2. geschlechtergerechte berufsbezogene Orientierung/Förderung mit dem Ziel, geschlechtsbezogenes Berufs- und Studienwahlverhalten abzubauen;
  3. Erschließung der Beschäftigungspotenziale des expandierenden Dienstleistungssektors.

Das Querschnittsziel wird in der Praxis dadurch umgesetzt, dass die Gender-Perspektive bei der Projektvorbereitung und -auswahl berücksichtigt wird. Zudem wird ein konsequentes „Gender-Controlling“ angewendet, das eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern in allen Förderbereichen des ESF-Programms sicherstellen soll.

Umsetzung 

Die Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft ist ein zentrales Ziel der europäischen Beschäftigungspolitik und Beschäftigungsstrategie. Die Europäische Kommission hat deshalb 1996 das Prinzip des Gender Mainstreaming auf den Weg gebracht.

Beratung

Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) bietet als Landesgesellschaft Informationsmaterialien und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Gender Mainstreaming in Nordrhein-Westfalen. So wird für arbeitsmarktpolitische Projektträger ein Gender-Training angeboten oder es wird Kontakt zu erfahrenen Gender-Trainerinnen und -Trainern vermittelt.
Die Agentur für Gleichstellung im ESF unterstützt bundesweit die Umsetzung von Gender Mainstreaming in ESF geförderten Programmen und informiert mit einem eigenen Webportal.

 

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Titelbild aus der Broschüre "ESF Programm NRW 2007 bis 2013"

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