1. Größer
  2. Kleiner
  3. Kontrast
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Kontakt
  4. Impressum
  5. Drucken

Förderhandbuch: Das ESF-Förderlexikon - Themen und Erläuterungen

Abschreibungen

Die ESF-Förderrichtlinie regelt für die auf dieser Grundlage geförderten Maßnahmen in Nr. 4.3.2 eine Ausnahme vom Realkostenerstattungsprinzip. Danach kann die lineare Abschreibung für den Kauf von Möbeln und Betriebsmitteln (z.B. Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, EDV) anteilig als Ausgabe zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Vorhaben besteht.

Additionalitätsprinzip (Zusätzlichkeit)

Die Programme des ESF sind zusätzliche Maßnahmen. Die Unterstützung des ESF darf also nicht die regulären Mittel für die Arbeitsmarktpolitik ersetzen. Deshalb ist eine Unterstützung von gesetzlich geregelten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durch Mittel aus dem ESF nicht möglich. In Deutschland ist zudem zu beachten, dass ein Vorhaben nur aus einem Operationellen Programm (OP) gefördert werden kann. Das bedeutet, dass Vorhaben, die aus dem Landes-OP gefördert werden können, nicht gleichzeitig mit ESF-Mitteln aus dem OP des Bundes bzw. eines anderen (Bundes-)Landes unterstützt werden können.

Antrag

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrags. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Bezirksregierungen, Dezernat 34, Bereich Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme.

Automatisiertes Begleit- und Berichtsverfahren Arbeitsmarktprogramme (ABBA)

ABBA ist eine Software zur Datenerfassung und unterstützt bei einer Reihe von Förderprogrammen die Erstellung der erforderlichen Begleitbögen, die die Träger eines arbeitsmarktpolitischen Förderprogramms regelmäßig an die zuständige Bewilligungsbehörde liefern müssen.

Beihilfen

Nach Maßgabe des Artikels 87 Absatz 1 EG-Vertrag in Verbindung mit Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind "staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstatten beeinträchtigen". Vor diesen Hintergrund muss jede öffentliche Förderung auf Basis der ESF-Programme den formellen und materiellen Anforderungen der Gemeinschaftsregeln über staatliche Beihilfen genügen.

BISAM

Bürgerschaftliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Die zu berücksichtigenden Leistungen dürfen nicht in Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einer organschaftlichen Stellung bei der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger erbracht werden. Die Details ergeben sich aus der „ESF-Förderrichtlinie“.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie hat weit reichende Initiativ-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Darüber hinaus ist sie an der Aufstellung und Durchführung des EU-Haushalts beteiligt.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der ESF wurde im Jahre 1957 gegründet und ist Teil der Strukturfonds der Europäischen Union. Er zielt auf die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ab. Zu diesem Zweck unterstützt er Maßnahmen, deren Ziel es ist, Arbeitslosigkeit zu verhindern, den Zugang zur Beschäftigung und die Beteiligung am Erwerbsleben zu verbessern, Qualifikationen und Fähigkeiten der Menschen zu fördern und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.

Evaluation

Als Evaluation bezeichnet man die (u.a. auf das Monitoring aufbauende) Erfolgskontrolle laufender oder abgeschlossener Projekte und Maßnahmen. Evaluierungen zum ESF-Bundesprogramm werden von externen Expertinnen und Experten durchgeführt. Sie werden die Ergebnisse und Wirkungen sowie die Effizienz ausgewählter Fördermaßnahmen analysieren.

Förderprogramme

Die Unterstützung des ESF erfolgt im Rahmen festgelegter Förderprogramme. Diese sind in der „ESF-Förderrichtlinie“ zusammengefasst.

Gesamtfinanzierung

Eine Anfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig.

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

KMU spielen in der europäischen Wirtschaft eine zentrale Rolle. In den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es etwa 23 Mio. KMU, die rd. 75 Mio. Arbeitsplätze stellen und 99% des Unternehmensbestandes ausmachen. Vor diesem Hintergrund ist die Unterstützung der KMU für die Europäische Kommission von besonderer Bedeutung.

Kofinanzierung

Die Strukturfondsförderprogramme der Europäischen Kommission gewähren Projekten keine Vollfinanzierung mit EU-Mitteln, Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein nationaler Finanzierungsquellen aus öffentlichen oder auch privaten Mitteln. Hierfür bestehen Obergrenzen für die Zielgebiete.

Nicht förderfähige Ausgaben

Erstattungsfähige Mehrwertsteuer, Bankspesen und Sollzinsen (insbesondere Darlehens- und Kontokorrentkreditzinsen) und der Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken sind nicht förderfähig.

Operationelles Programm (OP)

Das Operationelle Programm zur Umsetzung des ESF in Nordrhein-Westfalen in der Förderphase 2007 – 2013 stellt den mit der Europäischen Kommission vereinbarten Rahmen dar, in dem Maßnahmen (finanziell) unterstützt werden können.

Querschnittsziele

Neben drei strategischen Zielen enthält das Operationelle Programm für die ESF-Förderphase 2007 – 2013 sogenannte Querschnittsziele, die durch die Maßnahmen unterstützt werden sollen.

Folgende Querschnittsziele sind festgelegt:

  1. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
  2. Nachhaltigkeit und Demografischer Wandel.
  3. Innovation, transnationale und interregionale Kooperation.

Realkostenerstattungsprinzip

Die Abrechnung geförderter Maßnahmen erfolgt grundsätzlich nur auf Ausgaben, denen tatsächlich getätigte Zahlungen in Form von Geldleistungen zugrunde liegen. Der Nachweis ist über quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege zu führen. Siehe auch „Abschreibungen“

Richtlinie

Die Förderung von ESF-kofinanzierten Maßnahmen erfolgt auf Basis der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie).

Strategische Ziele

Das Operationelle Programm für die ESF-Förderphase 2007 – 2013 enthält die folgenden strategischen Ziele:

  1. Strategisches Ziel A: Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten.
  2. Strategisches Ziel B: Verbesserung des Humankapitals.
  3. Strategisches Ziel C: Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benachteiligter Personen.

Die Fördermaßnahmen sind den Zielsetzungen zuzuordnen.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Soweit der Beginn eines Vorhabens unaufschiebbar ist, kann die Bewilligungsbehörde auf Antrag den vorzeitigen Maßnahmebeginn zulassen.

 

 

ESF für Europa
In Menschen investieren

Logo Europäischer Sozialfonds

Broschüren-Tipp:
ESF in NRW

Titelbild aus der Broschüre "ESF Programm NRW 2007 bis 2013"

Das operationelle Programm für Nordrhein-Westfalen

ESF interaktiv
Meine Geschichte

Logo Meine Geschichte

Wie Menschen vom ESF profitieren