Übergang von der Schule in den Beruf neu gestalten – Kein Abschluss ohne Anschluss

Die NRW-Landesregierung setzt sich mit aller Kraft dafür ein, den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf nachhaltig zu verbessern. Kein Abschluss ohne Anschluss – nach diesem Motto führt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein neues, landesweit verbindliches Übergangssystem ein: Das ist eine gemeinsame Verabredung mit den Partnern im Ausbildungskonsens NRW. Durch frühzeitige Beratung und verstärkte Berufsorientierung in den Schulen erhalten alle Schülerinnen und Schüler die notwendige Unterstützung, um einen geeigneten, an ihren Kompetenzen ausgerichteten Ausbildungs- oder Bildungsweg einzuschlagen. Das Ziel: Für jeden ausbildungsfähigen jungen Menschen ein verbindliches Ausbildungsplatzangebot. Das schafft klare Wege für eine gute berufliche Zukunft und sichert die Fachkräfte von morgen. Bei der Umsetzung, gefördert auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, sind alle wichtigen Akteure einbezogen. Sie werden dabei von den Partnern im Ausbildungskonsens unterstützt.
Informationen zum neuen Übergangssystem in Nordrhein-Westfalen
Mit dem neuen Übergangssystem Schule – Beruf in NRW werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufsorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung unterstützt. Ziel ist es, den jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch ein effektives, kommunal koordiniertes Gesamtsystem unnötige Warteschleifen zu vermeiden.
Zentrale Elemente des neuen Übergangssystems
Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen stärken
Spätestens ab Klasse 8 erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische Berufs- und Studienorientierung. Neben der Ermittlung und Förderung von Potentialen und berufsrelevanten Kompetenzen gehören dazu vor allem gezielte Praktika in Betrieben, um verschiedene Berufsfelder zu erkunden und eine kompetente Berufswahl zu ermöglichen.
Übergang in Ausbildung oder Studium organisieren
Vor Schulende wird den Schülerinnen und Schülern eine konkrete persönliche Anschlussvereinbarung gegeben. In der 10. Klasse erhalten die ausbildungsreifen Schülerinnen und Schüler ein Ausbildungsangebot, vorrangig in Betrieben, ansonsten an Berufskollegs oder – in besonderen Fällen – bei anerkannten Bildungsträgern.
Alle nicht ausbildungsreifen jungen Menschen erhalten unmittelbar im Anschluss an die allgemeinbildende Schule ein individuell abgestimmtes Übergangsangebot. Ziel ist die Förderung der Ausbildungsreife, um baldmöglichst eine duale Ausbildung zu beginnen.
Kommunale Koordinierung bündelt die Aktivitäten vor Ort
Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, einen nachhaltigen und systematischen Übergang Schule-Beruf zu befördern, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie der gezielten Systematisierung der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen.
Zum Aufgabenspektrum der kommunalen Koordinierungsstellen gehören: Ansprache und Zusammenführung aller relevanten Partner, Herstellung von Transparenz über Nachfrage- und Angebotsseite, Initiieren von Absprachen, Vereinbarungen zwischen den Partnern, Nachhalten der Wirksamkeit, Qualitätssicherung und Evaluierung auf lokaler Ebene.
Akteure sind neben den Kommunen die Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern, Schulen/ Berufskollegs, Jugendhilfe, Bildungsträger, Wirtschaftsorganisationen, Kammern und Gewerkschaften.
- Zusammenstellung der Instrumente und Angebote zum Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW" (PDF)
- Neugestaltung des Übergangssystems Schule und Beruf in NRW, MAIS (PDF)
- Kommunale Koordinierung im neuen Übergangssystem, MAIS (PDF)
Schrittweise Einführung – Start in sieben Referenzkommunen
Angesichts der großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern wird das neue Übergangssystem Schule – Beruf schrittweise eingeführt. Bis Ende 2018/19 soll es vollständig ausgebaut sein..
Sieben Referenzkommunen starteten Ende 2011 mit der praktischen Umsetzung des neuen Übergangssystems. Im Herbst 2012 nahmen weitere kommunale Koordinierungsstellen ihre Arbeit auf. Bis Ende 2013 sollen dann alle 53 Kreise und kreisfreien Städte und bis 2016 alle Schulen eingebunden sein.
Die Referenzkommunen verfügen bereits über weitreichende Aktivitäten in der regionalen Netzwerkbildung. Im Schuljahr 2012/13 begannen sie mit rund 29.000 Schülerinnen und Schülern die standardisierte Berufsorientierung im 8. Schuljahr. Folgende Kommunen sind als Referenzkommunen beteiligt: Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen-Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis.
Eine Fachveranstaltung der G.I.B. informierte neue Kommunen am 20.12.2012 zum Stand der Umsetzung.
- Dokumentation der Veranstaltung am 20.12.2012
- Liste der kommunalen Koordinierungsstellen und Kontaktdaten (PDF)
- Landkarte zum Stand der kommunalen Koordinierung (PDF)
Minister Schneider besucht die Referenzkommunen
Auf einer landesweiten Tour besucht NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider die ausgewählten Referenzkommunen und informiert sich zur Umsetzung des neuen Übergangssystems von der Schule in den Beruf. Der Minister startete seine Tour in Dortmund. „Zum Vorteil der Jugendlichen und auch der Betriebe reformieren wir das bestehende unübersichtliche System, damit mehr Jugendliche ihre Chance auf Ausbildung oder Studium besser wahrnehmen können, die duale Berufsausbildung attraktiver wird und schneller junge Fachkräfte in die Betriebe kommen“, sagte der Minister.
Fachveranstaltung zum Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen"
Das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ der NRW-Landesregierung in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung ist Teil der Präventionskette im neuen Übergangssystem NRW. Die ESF-geförderte Fachveranstaltung „MIT UNTERNEHMEN“ zeigte, wie engagiert die regionalen und kommunalen Akteure bei der Umsetzung des Vorhabens agieren. Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer appellierte in seiner Eröffnungsrede an die Unternehmen, die erforderlichen Praktikums- und Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
NRW-Arbeitsministerium unterstützt Kommunen bei der Umsetzung
Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung des Übergangssystems und koordiniert auf Landesebene den Prozess im Ausbildungskonsens NRW.
Das Ministerium stellt zudem eine externe wissenschaftliche Begleitung und die Fachbegleitung durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung sicher.
Die G.I.B. ist Ansprechpartner für die Kommunen und kommunalen Koordinierungsstellen und berät bei Fragen zur kommunalen Umsetzung des Übergangssystems.
Bund unterstützt Übergangssystem NRW mit bis zu 60 Millionen
Nordrhein-Westfalen erhält vom Bund bis zu 60 Mio. Euro bei der Einführung des neuen Übergangssystems Schule-Beruf. Danach werden die Angebote zur Potenzialanalyse und zur Berufsfelderkundung der Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsorientierungsprogramm des Bundes schrittweise ab dem Schuljahr 2014/15 in das neue Übergangssystem in NRW integriert.
Laufende Maßnahmen und Modelle
Um die berufliche Orientierung und den Übergang in Ausbildung und Beruf von Jugendlichen in NRW zu verbessern, gibt es bereits eine Reihe von Modellen und Maßnahmen, die mit Blick auf das neue Übergangssystem gebündelt werden. ESF-geförderte Programme wie STARTKLAR! oder STAR haben zur Entwicklung eines effizienten Übergangssystems beigetragen. Sie werden – zusammen mit Förderangeboten wie Werkstattjahr oder Jobmappe NRW – weiter geführt, bis das neue Übergangssystem greift und verbindlich eingeführt ist.
Downloads und Servicelinks
- Broschüre zum Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW"
- Umsetzungspapier zum Spitzengespräch im Ausbildungskonsens (PDF)
- Mitteilung der Landesregierung
- Informationen zum Ausbildungskonsens
- Informationen zum Landesausschuss für Berufsbildung
- Berufsausbildung im dualen System - Grundlagen





