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JobPerspektive – Informationen für Arbeitgeber

JobPerspektive – Informationen für ArbeitgeberUnternehmen können für die Einrichtung von neuen und zusätzlichen Arbeitsplätzen im Rahmen der JobPerspektive einen Beschäftigungszuschuss von maximal 75 Prozent aus Mitteln der zuständigen Jobcenter erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Grad der Minderleistung oder der Arbeitsmarktferne des Langzeitarbeitslosen.

Rechenbeispiel § 16 e SGB II Gesamt Förderung Jobcenter**
Arbeitsentgelt AN-brutto 1.400,00 € 1.050,00 €
Arbeitgeberbeiträge zum SV-Beitrag* 260,40 € 195,30 €
Summe 1.660,40 € 1.245,30 €
Eigenanteil Arbeitgeber 415,10 €  
* Abzüglich Anteil Arbeitslosenversicherung
** Berechnung basiert auf dem Höchstfördersatz von 75 Prozent

Der Eigenanteil der Arbeitgeber bleibt auch bei Fördersätzen von 65 oder 50 Prozent gering.

Die Förderung wird vom Jobcenter an den Arbeitgeber überwiesen. Dieser zahlt den entsprechenden Lohn an die geförderten Arbeitnehmer.

Die Förderung einer begleitenden Qualifizierung ist in Absprache mit den Jobcentern möglich. Die Notwendigkeit der Qualifizierung ist zu begründen und nachzuweisen.

Förderdauer

Die Förderung wird zunächst für 24 Monate bewilligt und kann in eine unbefristete Förderung übergehen.

Es bestehen keine Nachbeschäftigungspflichten. Das Arbeitsverhältnis kann an die Dauer der Förderung gekoppelt werden.

Verfahren

Förderanträge stellen interessierte Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei ddem zuständigen Jobcenter. Sind die beantragten Stellen genehmigungsfähig, werden geeignete Personen aus der Zielgruppe dem Arbeitgeber vorgeschlagen. Dieser entscheidet über die Einstellung. Je genauer die Stellenbeschreibung verfasst wird, desto passgenauer können die Vermittlungen erfolgen.

Kontakt für Unternehmen

Förderanträge bei den Jobcentern

Interessierte Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können Förderanträge im Rahmen der JobPerspektive bei den zuständigen Jobcentern stellen.

Wird der Beschäftigungszuschuss genehmigt, erhalten Sie Vorschläge von Personen, die für Ihre Stelle geeignet sind. Sie haben dann die Wahl und entscheiden, wen Sie einstellen möchten.

Wichtig ist dabei, eine möglichst genaue Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jobcenter beraten Sie gerne.

 

Broschüren-Tipp:
JobPerspektive

Titelbild aus der Broschüre JobPerspektive

Zwischenbilanz in Nordrhein-Westfalen