Integration unternehmen! – Fördermöglichkeiten
Wie jedes andere Unternehmen müssen auch Integrationsunternehmen ihre Kosten über Markterlöse decken. Sie können jedoch zur Einrichtung der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Personen Zuschüsse zu den investiven Kosten und laufende finanzielle Zuschüsse zu den Aufwendungen, die mit der hohen Zahl an schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen hängen, erhalten. Darüber hinaus beraten Expertinnen und Experten bei betriebswirtschaftlichen Fragen sowie bei der Personalfindung und -führung. Auch im Antragsverfahren werden die Vorhaben beratend unterstützt.
Alle Unterstützungsmöglichkeiten gelten sowohl für Integrationsunternehmen als auch für Integrationsabteilungen und -betriebe.
Bausteine der Förderung
Landesprogramm „Integration unternehmen!“
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Integrationsunternehmen, -betriebe oder -abteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit Zuschüssen zu den notwendigen Gesamtinvestitionen. Diese Zuschüsse können von den Integrationsämtern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ergänzt werden. Die kombinierte Gesamtförderung kann bis zu 80% der notwendigen Gesamtinvestitionen betragen. Je neuem Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen beträgt die Förderung max. 20.000 Euro.
Information und Erstberatung
Erste Informationen zum Landesprogramm erhalten alle Interessierte bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) in Bottrop. Darüber hinaus unterstützt die G.I.B. Interessenten bei der Erstellung eines Erstkonzeptes. Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe bieten allen Antragstellern auf Basis des Erstkonzeptes eine weitergehende betriebswirtschaftliche Beratung und eine Begleitung im Antragsverfahren an.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Liegt ein Erstkonzept vor, erhalten die Antragsteller durch die Integrationsämter der Landschaftsverbände und deren Kooperationspartner - die FAF gGmbh und die Beratungsstelle der HWK Münster - eine weitergehende betriebswirtschaftliche Beratung, die auch baufachliche und ingenieurstechnische Fragestellungen einschließt. Auch nach der Gründung bieten die Integrationsämter und die genannten Kooperationspartner betriebswirtschaftliche Beratung und Unterstützung an.
Personalkostenzuschüsse
Integrationsunternehmen erhalten ebenso wie Integrationsbetriebe oder -abteilungen keine Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten. Sie werden jedoch beim finanziellen Aufwand unterstützt, der auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zurückzuführen ist.
Diese Zuschüsse werden als Nachteilsausgleich dauerhaft und verlässlich erbracht. Dabei können verschiedene Instrumente wie der besondere Betreuungsaufwand nach § 134 SGB IX, der Minderleistungsausgleich nach § 27 SchwbAV oder besondere Förderungen für Werkstattabgängerinnen und -abgänger eingesetzt werden. Darüber hinaus stehen ggf. auch die Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit und Jobcenter zur Verfügung.
Besonderer Aufwand und Minderleistungsausgleich
Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe gewähren als Unterstützung für den besonderen Betreuungsaufwand monatlich eine Pauschale von 210 Euro pro schwerbehinderten Mitarbeiter oder schwerbehinderte Mitarbeiterin. Darüber hinaus wird als Minderleistungsausgleich ein Zuschuss in Höhe von 30% des Arbeitnehmerbruttolohnes gewährt, sofern keine anderen Lohnkostenzuschüsse in Anspruch genommen wurden.
Beratung bei der Personalfindung und Personalführung
Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die örtlichen Integrationsfachdienste informieren und beraten die Integrationsunternehmen, -abteilungen und -betriebe bei der Personalauswahl und bei Personalfragen im Betriebsalltag.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem ALG -Bezug leisten auch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter Unterstützung bei der Personalauswahl.
- Die örtlichen Integrationsfachdienste finden Sie hier
- Mehr zum Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitgeber-Service – Ihr Partner am Arbeitsmarkt
Weitere Investitionshilfen
Die Zuschüsse des Landes zu den Investitionskosten können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ergänzt werden. Diese Investitionshilfen der Landschaftsverbände können als Zuschuss, Darlehen oder aber auch als Zinszuschuss erbracht werden.
Gemeinnützige Integrationsunternehmen können bei Einrichtungen wie der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und der Deutschen Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V. weitere Hilfen zum Aufbau des Integrationsunternehmens bzw. der Abteilung oder des Betriebes erhalten. Die Inanspruchnahme der Investitionszuschüsse setzt in allen Fällen eine angemessene Eigenbeteiligung des Integrationsunternehmens bzw. der Abteilung oder des Betriebes voraus.
Links
Auf den Seiten der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe gibt es weitere Informationen zu Integrationsprojekten.


