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Integration unternehmen! – Beratung und Kontakte

Mit dem Landesprogramm sollen wirtschaftlich tragfähige Integrationsunternehmen entstehen oder erweitert werden – mit dauerhaft sicheren Arbeitsplätzen für die dort beschäftigten Menschen. Die Partner des Landesprogramms stellen zur Unterstützung dieses Zieles eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung sicher.

Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) und die Integrationsämter der beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe begleiten mit ihrem Know-how die Gründungsprozesse von der Idee bis zur Antragstellung. Für Gründungsinteressierte bestehen damit unterschiedliche Möglichkeiten, Integrationsvorhaben auf den Weg zu bringen.

Bei Neugründung: G.I.B.

Logo G.I.B.Neben der fachlichen Begleitung des Landesprogramms ist die G.I.B. vorrangig Ansprechpartnerin bei der Gründung von neuen Integrationsprojekten. Interessenten erhalten bei der G.I.B. Informationen zum Landesprogramm „Integration unternehmen!“ und zu den Förderbedingungen von Integrationsprojekten.In Erstgesprächen berät die G.I.B. während der ersten Konzept- und Ideenphase, reflektiert mit Interessierten deren Gründungsideen und gibt Hilfestellungen bei der Erstellung eines Erstkonzeptes. Darüber hinaus bietet die G.I.B. halbtägige Einstiegsseminare zur Gründung von Integrationsunternehmen an.

Ansprechpartner bei der G.I.B.:
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop

GIB-Mitarbeiter Gustav BölkeGustav Bölke
Tel.: 02041/ 767-212
E-Mail

 

 

GIB-Mitarbeiter Helmut KleinenHelmut Kleinen
Tel.: 02041/ 767-208
E-Mail

 

Für bestehende Unternehmen und Konzepte: Integrationsämter

Logos der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-LippeDie Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind erste Ansprechpartner für Vorhaben, die von bestehenden Integrationsunternehmen oder den Werkstätten für behinderte Menschen entwickelt werden. Sie bieten ferner allen Antragstellern auf Basis des Erstkonzeptes eine weitergehende betriebswirtschaftliche Beratung und eine Begleitung im Antragsverfahren an.

Für die betriebswirtschaftliche Beratung stehen den Integrationsämtern der Landschaftsverbände neben eigenen Mitarbeitern die Beraterinnen und Berater der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) bzw. die Unternehmensberater für Integrationsprojekte bei der Handwerkskammer Münster zur Verfügung. Am Ende des Beratungsprozesses erstellen die Beraterinnen und Berater für das Integrationsamt eine betriebswirtschaftliche Stellungnahme zum geplanten Vorhaben. Diese Stellungnahme kann auch zur Beantragung von Fördermitteln z.B. bei Stiftungen genutzt werden.

Zuständig für Integrationsunternehmen, -abteilungen und -betriebe ist das Integrationsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort der zu fördernden Arbeitsplätze liegt. Sie nehmen die Förderanträge entgegen und sind für die Bewilligung zuständig.

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

Melanie Glücks
Tel.: 0221/809-4306
E-Mail

Sabrina Groschek
Tel.: 0221/809-4452
E-Mail

Klaus-Peter Rohde
Tel.: 0221/809-4366
E-Mail

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster

Sina Meyer
Tel. 0251/ 591-3778
E-Mail

Hedwig Schlüter
Tel. 0251/591-6547
E-Mail

Michael Veltmann
Tel.: 0251/ 591-3826
E-Mail

Michael Schneider
Tel.: 0251/ 591-272
E-Mail

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