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Arbeitslosigkeit vermeiden – Transfergesellschaften

Transfergesellschaften übernehmen für maximal ein Jahr die entlassenen Beschäftigen in ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die Kosten teilen sich in der Regel das Personal abgebende Unternehmen und die Agentur für Arbeit. Während der Laufzeit der Transfergesellschaft kann eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden, um das zentrale Ziel einer Transfergesellschaft, die Vermittlung in neue Arbeit, ohne das Arbeitslosigkeit entsteht, zu erreichen. Die Beratung und Begleitung der betroffenen während des Transferprozesses dient der Aktivierung und steht unter dem Motto der Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Vermittlung wird unterstützt durch die Stellenakquisition des Trägers der Transfergesellschaft. Hier zahlen sich gute regionale Kontakte aus. Die Vermittlungsunterstützung durch Bewerbungstraining und bedarfsbezogene Beratung zur Existenzgründung unterstützen die Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

Zweitarbeitsverhältnisse, Arbeitnehmerüberlassung und betriebliche Praktika können die Vermittlungschancen der Betroffenen erhöhen.

Daneben können Qualifizierungen und die Förderung der Mobilitätsbereitschaft hilfreich sein.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Laufzeit der Transfergesellschaft kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld (gem. § 216b SGB III) beantragt werden.

Die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit der Kurzarbeit, Lohnleistungen für Urlaub und bezahlte Feiertage verbleiben in jedem Fall beim personalabbauenden Unternehmen.

Die Kosten von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können anteilig von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Land eine zusätzliche Förderung der Beratung und der maßnahmebezogenen Verwaltung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Eine Kombination von Transferagentur und Transfergesellschaft ist möglich. Durch die Möglichkeit einer schnell eingerichteten Transferagentur können zügig vermittlungsunterstützende Maßnahmen gestartet werden. Das kann die Betroffenen mobilisieren und zusammen mit zielgerichteten Kurzqualifizierungen die Arbeitsmarktchancen schnell erhöhen.
So wird durch eine erfolgreiche Transferagentur die Zahl derjenigen reduziert, die in die Transfergesellschaft wechseln. Das reduziert die Kosten der Transfergesellschaft.

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Link-Tipp:
GIB – Innova­tive Beschäf­tigungs­förderung

G.I.B.