Brücken bauen in den Beruf – Handlungsprogramm informiert zum Wiedereinstieg
Fachkundige Auskunft. KomNet-Service bündelt das Wissen zum Wiedereinstieg
Rund 30 Expertinnen und Experten stehen hinter dem KomNet-Service und beantworten via E-Mail Fragen zu Berufsrückkehr. Elternzeit, Minijob oder Kinderbetreuung, die Themen sind vielfältig.
Gabriele Coché-Schüer, KomNet-Expertin der ersten Stunde, hat gemeinsam mit der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) den KomNet-Service zur Berufsrückkehr aufgebaut. Sie begleitet die Weiterentwicklung des integrierten Servicedienstes und koordiniert das damit verbundene landesweite Expertinnen-Netzwerk. Gabriele Coché-Schüer ist Teamleiterin des Projektbüros Frau und Beruf beim SOS-Kinderdorf Niederrhein. Im Interview erläutert sie das einmalige Serviceangebot des Landes.
Frau Coché-Schüer, Sie haben zusammen mit der G.I.B. den KomNet-Service zur Berufsrückkehr aufgebaut. Wie viel Wissen von Expertinnen und Experten steht heute hinter diesem Angebot?
Landesweit haben wir inzwischen rund 30 Expertinnen und Experten, die zu unserem Kompetenzteam zählen und die zu allen Themen rund um die Berufsrückkehr fundierte Antworten geben können. Wir haben die Expertinnen – es sind überwiegend Frauen – sehr gezielt ausgesucht.
Aufgrund der Konstellation dürfen wir keine Rechts- und Finanzauskunft geben. Wir wollen trotzdem sicherstellen, dass die Fragenden – in der Regel sind das Frauen – zufriedenstellende und weiterführende Antworten erhalten. Jede Expertin hat daher neben dem Grund-Know-how zur Beratung von Berufsrückkehrenden zusätzlich ein Fachwissen auf einem speziellen Gebiet, beispielsweise zur Elternzeit oder zur Unterstützung von Frauen mit Migrationshintergrund.
Wir können also jederzeit auf ein Netz von ausgewiesenen Expertinnen und Experten zurückgreifen, damit die Frauen möglichst schnell eine Antwort erhalten.
Was zeichnet dieses Serviceangebot aus, gibt es bundesweit etwas Vergleichbares?
Zum Thema Berufsrückkehr gibt es viele FAQ- oder Frage-Antwort-Listen. Das KomNet-Angebot hat demgegenüber eine ganz eigene Qualität, wie ich es von keinem anderen Informationsangebot her kenne.
Das ist einmal die Verknüpfung mit einem ausgewählten Expertinnen-Netzwerk, über das Fragen per E-Mail direkt beantwortet werden. Zum anderen die Wissensdatenbank, die wir aufgebaut haben. Hier sind zentrale, wiederkehrende Fragen und Antworten zu unterschiedlichen Themenfeldern zusammengestellt, in denen die Nutzerinnen nach ersten praktischen Antworten recherchieren können.
Dadurch steht ein enormer Wissenspool zum Thema Berufsrückkehr in Nordrhein-Westfalen abrufbar bereit..
Wie wird KomNet genutzt? Welche Informationsmöglichkeiten bietet es Berufsrückkehrenden und Beraterinnen und Beratern?
KomNet ist zunächst ein Angebot, das sich generell an alle Berufsrückkehrenden und Wiedereinsteigerinnen richtet. Hier stellen wir fest, dass zunehmend jüngere Frauen in das Anfragesystem kommen. Sie informieren sich zuallererst über das Internet – anders als ältere Berufsrückkehrende, die klassische schriftliche Informationen bevorzugen. Jüngere Frauen haben auch andere Fragestellungen und steigen früher wieder in den Beruf ein.
KomNet ist immer mehr zu einem Informations- und Recherche-Instrument für Beraterinnen und Multiplikatorinnen geworden. Sie sind mit ähnlichen Fragen wie die Wiedereinsteigerinnen konfrontiert und können den Wissenspool als Fundus für die konkrete Beratung nutzen. Klar ist aber, dass das Beratungsgespräch von Angesicht zu Angesicht nicht ersetzt werden kann.
KomNet ist ein Angebot, individuelle Fragen zu stellen. Wie helfen Sie bei Anfragen zu Minijobs und anderen prekären Beschäftigungen weiter?
Für viele Wiedereinsteigerinnen sind Minijobs und geringfügige Beschäftigungen eine Einstiegsmöglichkeit. In der Realität sind sie aber selten ein Sprungbrett für weitere berufliche Perspektiven. Schon während und nach der Elternzeit versuchen Arbeitgeber gerne die Umwandlung des Arbeitsvertrages bei einer bisherigen Vollzeit- oder Teilzeitstelle in eine geringfügige Beschäftigung zu erreichen. Dazu haben wir inzwischen sehr viele Anfragen.
Unsere Antworten sind immer ein Appell, dieser Umwandlung nicht zuzustimmen und den bestehenden Arbeitsvertrag nach Möglichkeit nicht anzutasten. Denn die Chancen, wieder in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gelangen, sind ausgesprochen schwierig.
Wir verweisen auf weiterführende Informationsangebote, etwa zur Minijob-Zentrale oder zum Tarifregister NRW, und geben Auskunft zu Rechten und Ansprüchen, die selbstverständlich auch geringfügig Beschäftigte und Minijobberinnen haben.
Fragen stellen erwünscht
Den KomNet-Service finden Sie im Internet unter folgenden Links:



